Was tun bei Positivtestung?
- Seit dem 16.11. ist die reguläre Absonderungspflicht in Baden-Württemberg aufgehoben.
- Damit dürfen auch positiv getestete Schüler/innen am Unterricht teilnehmen, sofern sie die medizinische Maskenpflicht einhalten.
- Maskenpflicht drinnen: Positiv Getestete müssen im Schulgebäude für mindestens 5 Tage nach dem Positivtest immer eine Maske tragen.
- Maskenpflicht draußen: Positiv Getestete müssen auch draußen eine Maske tragen, falls sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten.
- Falls ein positiv Getesteter nicht wie vorgesehen eine Maske trägt, tritt eine Absonderungspflicht von maximal 5 Tagen in Kraft.
Umsetzung an der Schule
- Wer krank ist, bleibt zu Hause. Dies gilt für alle ansteckenden und ruhebedürftigen Erkrankungen.
- Entschuldigungen für alle Erkrankungen sind so vorzunehmen, wie im DBGleiter dargestellt (S. 34).
- Eine besondere Meldung von Positivtestungen ist nicht mehr erforderlich.
- Die Einhaltung der Corona-Vorschriften geschieht in Eigenverantwortung der Eltern und der Schüler/innen.
- Ein Verstoß gegen die Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Grundlage: "Corona-Verordnung Absonderung" vom 15.11.2022
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung
Vorschriften für positiv Getestete im Überblick
Ab dem 16.11.2022 gelten folgende Vorschriften:
1. Maskenpflicht: Positiv Geteste unterliegen keiner Absonderungspflicht, falls sie in geschlossenen Räumen und im Freien bei einem Abstand von unter 1,5 Metern immer eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt für 5 Tage nach dem Testtag (Tag des Tests = Tag 0).
2. Absonderungspflicht in bestimmten Fällen: Falls positiv Getestete keine Maske in den vorgesehenen Fällen tragen, unterliegen sie der Absonderungspflicht für maximal 5 Tage nach dem Testtag (Tag des Tests = Tag 0).
3. Wenn die Masken- oder Absonderungspflicht auf einem positiven Schnelltest beruht, endet sie sofort mit einem negativem PCR-Test.
Grundlage: "Corona-Verordnung Absonderung" vom 15.11.2022:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung
Vorsichtsmaßnahmen in der Schule
- Wir bitten um Vorsicht und Rücksichtnahme.
- Das Kultusministerium empfiehlt das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske.
- Regelmäßige Lüftung der Klassenräume
- Das Kultusministerium empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Unsere aktuellen Hygieneregeln finden Sie hier.
Grundlagen:
CoronaVO Schule vom 23.11.2022
Homepage des Kultusministeriums

