- Sämtliche Coronavorschriften gelten seit dem 1. März 2023 nicht mehr.
Generell gilt für alle Erkrankungen:
- Wer krank ist, bleibt zu Hause. Dies gilt für alle ansteckenden und ruhebedürftigen Erkrankungen.
- Entschuldigungen für alle Erkrankungen sind so vorzunehmen, wie im DBGleiter dargestellt (S. 37-38).