Schülerfahrkarten für auswärtige Schülerinnen und Schüler
Schüler, die nicht direkt in Metzingen wohnen, sondern in Glems, Grafenberg, Riederich, Dettingen, Bempflingen, Mittelstadt, Kohlberg, Kappishäusern, Neuffen oder Beuren, benötigen in der Regel eine Schülermonatsfahrkarte für Bus oder Bahn. Für sie besteht die Möglichkeit, die Fahrkarten im Listenverfahren (Bankeinzugsverfahren) über die Schule zu beziehen. Das Landratsamt Reutlingen hat hierzu ein Merkblatt erstellt, das wichtige Informationen enthält.
So funktioniert's:
Schülermonatskarten (nur Neuanträge) ab März bis spätestens 10. Juni online bestellen unter www.schuelermonatskarten-reutlingen.de. Alle anderen Schüler, die bereits am Listenverfahren teilnehmen, erhalten die Fahrkarten automatisch.
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Ausgabe der bestellten Fahrkarten für das 1. Schulhalbjahr (September- Februar) noch vor den Sommerferien über die Klassenlehrer an die Schüler.
Ausnahme: Fahrkarten für die neuen Fünftklässler:
Eltern der neuen Fünftklässler müssen einmalig im Juli die Fahrkarten selbst gegen Unterschrift im Sekretariat der Schule abholen. Der Ausgabetermin (in der Regel in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien) wird mit den Fahrkarteninformationen, die mit der Aufnahmebestätigung verschickt werden, mitgeteilt.Hinweis: Bei flexiblen Schülermonatskarten gilt die Septemberfahrkarte nicht mehr als Ferienkarte im August. ABO 25-Kunden erhalten eine zusätzliche Augustfahrkarte.
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Ausgabe der zeitgleich bestellten Fahrkarten für das 2. Schulhalbjahr (März - Juli) im Februar wiederum über die Klassenlehrer an die Schüler.
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Fahrkarten nach Erhalt mit Namen und Anschrift des Schülers versehen und nur die Fahrkarte mitführen, die für den jeweiligen Monat benötigt wird, die restlichen Fahrkarten sicher aufbewahren. Fahrkarten nicht einschweißen oder laminieren.
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Für Bezieher von flexiblen Schülermonatskarten gilt eine Rückgaberegelung!
(Regelung gilt nicht für ABO 25-Bezieher.)
Nicht benötigte Fahrkarten können immer im Vormonat an regulären Schultagen in der großen Pause (08:45 - 09:05 Uhr) im Sekretariat abgegeben werden, und zwar immer am letzten Wochentag des Monats bis spätestens 10:00 Uhr, vor Ferienzeiträumen am vorletzten Wochentag des Monats bis 10:00 Uhr.
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Weitere allgemein gültige und wichtige Informationen enthält das Merkblatt des Landratsamtes Reutlingen:
- Anspruchsvoraussetzungen
- Eigenanteil
- Befreiung von der Eigenanteilspflicht
- Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)
Ansprechpartnerin für die Schülerbeförderung am DBG Metzingen ist Frau Mäder.
Telefon 07123/3958711 oder per E-Mail: sekretariat @ dbg-metzingen.de