Geänderte Schul- und Hausordnung, gültig ab dem 5.2.2024
[Die Schul- und Hausordnung als PDF]
Vorbemerkung
Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium ist ein Ort des Lernens, ein Ort der Gemeinschaft und des guten Umgangs miteinander. Viele unterschiedliche Persönlichkeiten mit verschiedenen Interessen, Einstellungen und Begabungen kommen hier täglich zusammen. Die schulische Arbeit steht im Mittelpunkt, aber sie soll getragen sein von gegenseitigem Verständnis, Rücksichtnahme und Gesprächsbereitschaft. Nur im gemeinsamen Engagement und der gemeinsamen Verantwortung kann Bildung und Erziehung gelingen. Den Rahmen dafür bilden die Regeln der Schul- und Hausordnung, die das schulische Zusammenleben für alle verlässlich und verbindlich gestalten. Diese Ordnung wurde von den Lehrkräften, von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern beraten und verabschiedet.
I. Verhalten in den Schulgebäuden, auf dem Schulgelände (außer Mensa)
1. Rücksichtnahme und Gefahrenvermeidung
Im Schulhaus sowie im ganzen Schulbereich gilt gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Jede Schülerin und jeder Schüler verhält sich so, dass niemand belästigt, gefährdet oder verletzt wird und der Ablauf des Schulbetriebes nicht gestört wird. Ältere Schülerinnen und Schüler (SuS) sind in besonderem Maße verpflichtet, sich gegenüber ihren jüngeren Mitschülerinnen und Mitschülern verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten. Gegenstände, die zu Gefährdung oder Verletzung führen könnten, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
2. Umgang mit Einrichtungen und Gegenständen
Das Schulgebäude und seine Einrichtung einschließlich der Lehr- und Lernmaterialien (Mobiliar, Bücher, Geräte, etc.) werden schonend behandelt. Für die Ordnung und Sauberkeit in den Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen (z.B. WCs, Umkleiden) sind alle an der Schule Beteiligten verantwortlich. Sachschäden werden der Klassenleitung, dem Hausmeister oder der Schulleitung gemeldet. Besondere Vorsicht und schnelle Meldung ist bei Schäden an elektrischen Vorrichtungen (z.B. Schalter) nötig. Für mutwillige Beschädigungen haften die betreffenden SuS bzw. die Erziehungsberechtigten. Schäden müssen ersetzt werden.
3. Fachräume und Sporthallen
Gemäß den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht sowie aufgrund der teuren Ausstattung dürfen Fachräume und PC-Räume nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Entsprechendes gilt für die Sporthallen. Des Weiteren sind in den Sporthallen ausschließlich Turnschuhe erlaubt, die nicht auf der Straße getragen wurden.
4. Aufenthaltsbereiche
Für Hohlstunden und Mittagspause stehen zwei Aufenthaltsräume (Kursstufe) im Hauptgebäude, Sitzecken in der Brunnenhalle, vor der Alten Aula und im Neubau sowie der Schulhof zur Verfügung. Während der Unterrichtszeit ist in den Aufenthaltsbereichen auf eine angemessene Lautstärke zu achten. In der Mittagspause ist Rücksicht auf SuS zu nehmen, die arbeiten möchten.
5. Klassenzimmer
Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen. Am Ende des Vor- bzw. Nachmittagsunterrichts müssen die SuS die Stühle an die Tische schieben. Die Energiesprecher/-innen sorgen dafür, dass die Fenster geschlossen sowie die Lichter gelöscht werden. Die Lehrkraft schließt die Tür ab.
6. Wertgegenstände
Auf persönliche Wertgegenstände und Geld achtet jeder selbst. Während des Sportunterrichts können Wertsachen bei der Lehrkraft gesammelt und aufbewahrt werden. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, die Wertsachen wegzuschließen oder zu überwachen.
7. Energiesparen
Mit Wasser, Licht und Heizung muss aus Umweltgründen sparsam umgegangen werden.
8. Rauchverbot
Alle Einrichtungen sowie das gesamte Schulgelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums sind rauchfrei.
II. Unterricht
1. Beginn und Ende
Das Gebäude wird 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Unterrichtszeit beginnt um 7:20 Uhr und endet in der Regel um 17:35 Uhr. Erscheint eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der jeweiligen Stunde nicht, so verständigt der Klassensprecher / die Klassensprecherin das Sekretariat. Die Klassenzimmer werden auch nach dem Vormittagsunterricht von den jeweiligen Fachlehrkräften abgeschlossen. Das Schulgebäude wird in der Regel gegen 18 Uhr abgeschlossen.
2. Pausen
In den kurzen Pausen dürfen sich die SuS auf den Gängen aufhalten, begeben sich beim Läuten in das Klassenzimmer und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit.
In der großen Pause (8:45 Uhr – 9:05 Uhr) begeben sich die SuS auf das Pausengelände. SuS der Kursstufe dürfen sich in den zwei Kursstufenräumen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes aufhalten. Die Eingangshalle im Hauptgebäude ist grundsätzlich geöffnet. Zu organisatorischen Zwecken dürfen sich die SuS in die Brunnenhalle begeben.
Die große Pause ist grundsätzlich der Erholung der Lehrkräfte und SuS vorbehalten.
Gespräche mit SuS in der großen Pause sind so zu vereinbaren, dass die Erholung aller anderen Lehrkräfte ungestört bleibt. Für das Nachreichen von Schülerarbeiten, Unterlagen, Strafarbeiten u. Ä. durch SuS ist die 10-Minuten-Pause nach der 4. Stunde vorgesehen.
Aus Gründen der Aufsichtspflicht und des Versicherungsschutzes dürfen nicht volljährige SuS das Schulgelände während der großen Pause und zu anderen Zeiten (z.B. Hohlstunden) nicht verlassen, den volljährigen SuS ist dies auf eigene Gefahr erlaubt.
3. Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler während der Mittagszeit
Das Schulgebäude ist mit Ausnahme der Pavillons über Mittag grundsätzlich geöffnet. Den SuS der Schule, die über Mittag nicht nach Hause können, werden von Montag bis Freitag geeignete Arbeits- und Aufenthaltsräume (siehe I. 4.) zur Verfügung gestellt.
4. Ordnung in den Klassenzimmern
Der Tafeldienst sorgt in den Klassen- und Fachräumen für eine saubere Tafel. Der Ordnungsdienst sorgt am Ende des Vormittagsunterrichts für ein besenreines Klassenzimmer. Die jeweiligen Fachlehrkräfte sind für die Einhaltung des Tafel- und Ordnungsdienstes insbesondere am Ende des Vor- und Nachmittagsunterrichts verantwortlich.
5. Klassenbuchordner
Die dafür eingeteilten SuS unterstützen die Klassenleitung bei der Führung des Klassenbuchs und achten auf die Vollständigkeit der Eintragungen durch die jeweiligen Fachlehrkräfte. Die Tagebuchordner nehmen das Tagebuch in die Fachräume mit und hinterlegen es nach Unterrichtsende beim Sekretariat (Tagebuchwagen).
6. Essen
Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.
III. Sicherheit und Unfallvermeidung
1. Verhalten
Jedes Verhalten, das zu Unfällen führen kann, ist zu unterlassen. Dazu gehören zum Beispiel Inline-Skaten und Skateboardfahren auf dem Schulgelände, Ballspielen im Schulgebäude, Ein- und Aussteigen durch die Fenster sowie Klettern und Rutschen auf den Geländern. Rennspiele in den Gebäuden sind verboten. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände wegen der großen Verletzungsgefahr untersagt. Bei Unfällen, auch auf dem Schul- bzw. Unterrichtsweg, wird das Sekretariat umgehend unterrichtet. Der Schüler / Die Schülerin erhält dort einen Unfallmeldebogen.
2. Verkehrssicherheit
Zur Vermeidung von Unfällen ist es notwendig, dass Fahrzeuge, die von den SuS auf dem Schulweg benützt werden, in verkehrssicherem Zustand sind und die Regeln der StVO eingehalten werden. Fahrzeuge werden nur auf den dafür vorgesehenen und bezeichneten Plätzen abgestellt. Der Zugang zu den Gebäuden und die Zufahrten (für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge) müssen unbedingt frei bleiben.
3. Feueralarm
Beim Ertönen der Sirene muss grundsätzlich der Ernstfall angenommen werden. SuS und Lehrkräfte haben sich bereits vorher über das Verhalten bei Feueralarm und in Katastrophenfällen informiert (Hinweisblätter an den Türen der Klassenzimmer und Fachräume). Fluchtwege sind gemäß den grünen Hinweisschildern im Hause zu beachten.
Von besonderer Wichtigkeit ist die Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz.
IV. Umgang mit digitalen Geräten
Geräte wie Smartphones, Smartwatches und Tablets sind zu ständigen Alltagsbegleitern geworden. Audiovisuelle Medien beanspruchen immer mehr Aufmerksamkeit. In der Berufswelt ist die Digitalisierung unverzichtbar. Die Schule muss digitale Medien und Geräte fachlich sinnvoll einsetzen, und zwar als Lerninstrumente, um auf Beruf und Studium vorzubereiten. Der reflektierte Umgang mit diesen Geräten ist ein Bildungsziel. Die Schule muss zudem einen ungestörten und chancengleichen Unterricht gewährleisten. Daher kommt es darauf an, welche Nutzungen unseren Bildungsaufgaben dienen, unabhängig davon, ob sie in der Freizeit üblich sind. Auch die Gleichheit der Bildungschancen ist zu wahren. Daher legen wir folgende Regeln fest:
1. Handys und Smartphones
Die Benutzung von Handys und Smartphones auf dem Schulgelände ist verboten. Sie müssen ausgeschaltet sein. Lehrkräfte können die Benutzung zeitweise gestatten. Dringende Telefonanrufe können im Notfall vom Sekretariat aus geführt werden.
Eine Ausnahme gilt für die Kursstufe: In den beiden Kursstufen-Aufenthaltsräumen ist die Benutzung von Handys und Smartphones erlaubt.
2. Smartwatches
Smartwatches und vergleichbare internetfähige Geräte dürfen auf dem Schulgelände nur im Flugmodus mitgeführt werden. Das Tragen der Geräte ist grundsätzlich erlaubt, jedoch ist eine Nutzung außer zum Ablesen der Uhrzeit untersagt. Im Unterricht ist das Tragen der Geräte nicht gestattet.
3. Regelverstöße
Bei einem Regelverstoß wird das Gerät vom Besitzer ausgeschaltet und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt. Wenn dies dreimal vorgekommen ist, werden die Eltern informiert.
4. Leistungsfeststellungen
Bei Leistungsfeststellungen müssen internetfähige Geräte in der Regel bei der Fachlehrkraft abgegeben werden.
5. Private Tablets/Convertibles im Unterricht
5.1 In den Klassen 5-8 ist die Benutzung von privaten Tablets/Convertibles nicht erlaubt.
5.2 Ab der 9. Klasse kann die Benutzung von privaten Tablets/Convertibles als Alternative zum Heftaufschrieb und digitale Form der persönlichen Materialverwaltung erlaubt werden.
Dies setzt voraus, dass die SuS die Endgeräte gemäß den Vorgaben der IT-Nutzerordnung (siehe unten) verantwortungsvoll einsetzen und dass den Mitschülerinnen und Mitschülern aus dem Einsatz kein Nachteil entsteht. Bei Verstößen gegen die IT-Nutzerordnung oder bei Störung des Unterrichts bzw. der Mitarbeit durch unterrichtsfremde Benutzung des privaten Tablets/Convertibles kann die Benutzung verboten werden.
Private Tablets/Convertibles dürfen außerhalb des Unterrichts nur in den Kursstufen-Aufenthaltsräumen und den folgenden Arbeitsbereichen benutzt werden: Neubau OG 1, Brunnenhalle Hauptgebäude, Schülerbibliothek, Holzinseln vor der Neuen Aula.
6. Aufnahmen
Foto,- Film- und Audioaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten. Siehe dazu im Einzelnen die IT-Nutzerordnung. Ausnahmen sind im Rahmen des Unterrichts nur möglich, wenn alle datenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden.1
1 Siehe https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/daten/checkl/aufnahme/
Ausschnitt aus der IT-Nutzerordnung
Nutzung von privaten Endgeräten (z.B. Tablets) und schulischen Leihgeräten (z.B. Notebooks) im Unterricht und auf dem Schulgelände
- Es gilt grundsätzlich die Schul- und Hausordnung der Schule.
- Die Schule haftet nicht für Schäden an privaten Geräten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr; die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Geräts im Schulalltag liegt beim Nutzer.
- Im Unterricht ist den Schülern die Nutzung privater Geräte ausschließlich in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft (SchG BW §38) zu Unterrichtszwecken erlaubt. Verwendete Apps auf Privatgeräten müssen von der Lehrkraft für den jeweiligen Fachunterricht freigegeben werden.
- Die Lehrkraft darf zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Unterrichtsablaufs (z.B. Kontrolle von Arbeitsaufträgen, Ergebnissicherung; vgl. Heftaufschrieb) Einblick in das verwendete Endgerät verlangen.
- Auf dem Schulgelände müssen bei privaten Endgeräten alle drahtlosen Kommunikationsfunktionen deaktiviert sein (Flugmodus); Handys und Smartphones dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden. Ausnahmen können Lehrkräfte für ihre Unterrichtsstunden definieren.
- Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität ist grundsätzlich ausgeschaltet; ebenso der Lautsprecher.
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen bedürfen der expliziten Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft für einen definierten Unterrichtszweck und eine definierte Dauer.
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen dürfen nur zu Unterrichtszwecken genutzt werden und sind auf Geheiß der Lehrkraft zu löschen. Aufnahmen, die im Unterricht gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden.
- Aufnahmen von Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Möglich und zulässig sind Aufnahmen durch Lehrkräfte zu Unterrichtszwecken.
- Die Nutzung der Endgeräte wird unter Vorbehalt gewährt. Beim Verstoß gegen bestehende Regeln bzw. beim Verdacht auf regelwidrige Nutzung kann die Erlaubnis zur Nutzung entzogen bzw. das Leihgerät eingezogen werden. Die Beweislast liegt beim Nutzer.
Die komplette IT-Nutzerordnung finden Sie demnächst hier (Link).
Schulordnung und Hausordnung (gültig bis 2.2.2024)
Unsere Schulordnung wurde von Lehrern, Schülern und Eltern entworfen und von deren Gremien verabschiedet. Sie entstand aus der Überzeugung, dass Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme und Gesprächsbereitschaft Voraussetzungen für das Zusammenleben und für das gemeinsame Arbeiten an unserer Schule sind. Solch konstruktives Verhalten kann letztlich nicht erzwungen werden, sondern muss im gemeinsamen Bemühen entwickelt und verwirklicht werden. Die Schulordnung versteht sich als verbindliche Rahmenbedingung für diesen Prozess, als eine Art Handreichung dafür, "das Rechte (zu) tun und (zu) wagen" (Dietrich Bonhoeffer) mehr